ABGB: § 901
Die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt auch eine Äquivalenzstörung voraus.
OGH 15. 5. 2018, 5 Ob 58/18t
ABGB: § 901
Die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt auch eine Äquivalenzstörung voraus.
OGH 15. 5. 2018, 5 Ob 58/18t