ABGB: § 859, § 914
Krnt GemeindeplanungsG: § 22
Die Regelungen einer Vertragsraumordnung sind unter Berücksichtigung des Parteiwillens und insb des Vertragszwecks auszulegen.
ABGB: § 859, § 914
Krnt GemeindeplanungsG: § 22
Die Regelungen einer Vertragsraumordnung sind unter Berücksichtigung des Parteiwillens und insb des Vertragszwecks auszulegen.