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Bindungswirkung ausländischer Entscheidungen in jeder Lage von Amts wegen wahrzunehmen

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/496Zak 2018, 259 Heft 13 v. 8.8.2018

EuGVVO 2001: Art 33 Abs 1

ZPO: § 230 Abs 3, § 411

Wie die Rechtskraftwirkung einer ausländischen Entscheidung in einem österreichischen Verfahren zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem österreichischen Verfahrensrecht als lex fori.

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