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Einmaligkeit des Rechtsmittels

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/495Zak 2018, 259 Heft 13 v. 8.8.2018

ZPO: § 465, § 505

Mehrere Rechtsmittelschriftsätze einer Partei gegen dieselbe Entscheidung sind als einheitliches Rechtsmittel zu behandeln, wenn sie am selben Tag bei Gericht einlangen.

Weitere Rechtsmittelschriftsätze, die nicht am selben Tag eingelangt sind, sind zurückzuweisen, weil sie gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels verstoßen.

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