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Schadenersatz für entgangenen Unterhalt - Naturalleistungen an mehrere Unterhaltsberechtigte

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/492Zak 2018, 258 Heft 13 v. 8.8.2018

ABGB: § 1042, § 1327, § 1358

ZPO: § 228, § 406

Im Rahmen des Schadenersatzes nach § 1327 ABGB für entgangenen Unterhalt sind dem Hinterbliebenen nach stRsp auch Naturalleistungen des Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt oder zur Schaffung einer angemessen Wohnmöglichkeit zu ersetzen. Wenn die Naturalleistungen mehreren unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zugutegekommen wären, ist diesen anteiliger Ersatz zu leisten (im Zweifel nach Kopfteilen).

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