ABGB: § 1042, § 1327, § 1358
ZPO: § 228, § 406
Im Rahmen des Schadenersatzes nach § 1327 ABGB für entgangenen Unterhalt sind dem Hinterbliebenen nach stRsp auch Naturalleistungen des Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt oder zur Schaffung einer angemessen Wohnmöglichkeit zu ersetzen. Wenn die Naturalleistungen mehreren unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zugutegekommen wären, ist diesen anteiliger Ersatz zu leisten (im Zweifel nach Kopfteilen).