JN: § 1
ABGB: § 1295 Abs 1
Ein Schadenersatzbegehren, das auf die Nichteinhaltung eines Bescheides gestützt wird (hier: nicht der Baubewilligung entsprechende Bauführung), ist auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.
JN: § 1
ABGB: § 1295 Abs 1
Ein Schadenersatzbegehren, das auf die Nichteinhaltung eines Bescheides gestützt wird (hier: nicht der Baubewilligung entsprechende Bauführung), ist auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.