RAO: § 16 Abs 1
RL-BA 1977: Art 43 Abs 1
Die Vereinbarung des Rechtsanwaltshonorars als Pauschalbetrag ist grundsätzlich zulässig. Bei einem Pauschalhonorar trifft den Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten keine Abrechnungspflicht.
RAO: § 16 Abs 1
RL-BA 1977: Art 43 Abs 1
Die Vereinbarung des Rechtsanwaltshonorars als Pauschalbetrag ist grundsätzlich zulässig. Bei einem Pauschalhonorar trifft den Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten keine Abrechnungspflicht.