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Zusicherung des Abrufs für drei Jahre - kein dauerhafter Datenträger

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/484Zak 2018, 255 Heft 13 v. 8.8.2018

ZaDiG aF: § 3 Z 23, § 38 Abs 3

ABGB: § 879 Abs 1

KSchG: § 6 Abs 3

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