ABGB: § 1168 Abs 1
Wenn die Ausführung des Werks aus vom Besteller zu vertretenden Gründen unterbleibt, hat der Werkunternehmer gem § 1168 Abs 1 ABGB Anspruch auf das vereinbarte Ent-
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ABGB: § 1168 Abs 1
Wenn die Ausführung des Werks aus vom Besteller zu vertretenden Gründen unterbleibt, hat der Werkunternehmer gem § 1168 Abs 1 ABGB Anspruch auf das vereinbarte Ent-
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