vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Formungültigkeit der letztwilligen Verfügung wegen eines Anwaltsfehlers

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/479Zak 2018, 253 Heft 13 v. 8.8.2018

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Vor dem Erwerb des Erbrechts durch Tod oder Bedingungseintritt besteht nicht einmal ein Anwartschaftsrecht.

Ein Fehler des vom Erblasser mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung beauftragten Rechtsanwalts, der zur Formungültigkeit führt, greift deshalb nicht in eine Rechtsposition des verhinderten Erben ein. Den Rechtsanwalt kann gegenüber dem verhinderten Erben aber dann eine Haftung treffen, wenn der Auftrag des Erblassers als Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter zu qualifizieren ist. Dies setzt voraus, dass die Person des Begünstigten für den Rechtsanwalt erkennbar war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte