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Kindesentführung - Beschwer durch Durchsetzungsbeschluss entfällt nicht mit Vollzug

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/469Zak 2018, 250 Heft 13 v. 8.8.2018

AußStrG: § 45, § 111d Abs 2

Die Legitimation des entführenden Elternteils, den Beschluss auf zwangsweise Durchsetzung der Rückführungsentscheidung anzufechten, entfällt nicht mangels Beschwer mit dem Vollzug der Rückführung. Der entführende Elternteil hat ein Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vollzugs im Instanzenzug.

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