ABGB: § 231
An die Mobilität des Unterhaltspflichtigen werden im Rahmen des Anspannungsgrundsatzes hohe Anforderungen gestellt. Pendeln zu einem auswärtigen Arbeitsplatz ist in weitem Maß zumutbar - dies auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn der Unterhaltspflichtige über keinen Führerschein oder Pkw verfügt.