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Auftrag an die Eltern, für eine Psychotherapie zu sorgen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/468Zak 2018, 250 Heft 13 v. 8.8.2018

ABGB: § 173 Abs 1, § 181 Abs 1

Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung kann das entscheidungsfähige Kind gem § 173 Abs 1 ABGB nur selbst erteilen. Dies gilt (zumindest analog) auch für psychologische und psychotherapeutische Behandlungen und diagnostische Maßnahmen.

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