Das Erbrecht kennt seit dem ErbRÄG 2015 vier verschiedene Anrechnungsvereinbarungen (§§ 752, 753, 784 und 785 ABGB). Der Beitrag geht in Form einer Checkliste auf die Gestaltung ein. Anders als der Gesetzgeber sieht der Autor darin völlig neue Rechtsinstrumente.