ZPO § 55
Die Kostenentscheidung des Erstgerichts kann entweder mit Kostenrekurs innerhalb der Rekursfrist von 14 Tagen oder mit der Berufung in der Hauptsache, für die eine Frist von vier Wochen zur Verfügung steht, angefochten werden.
ZPO § 55
Die Kostenentscheidung des Erstgerichts kann entweder mit Kostenrekurs innerhalb der Rekursfrist von 14 Tagen oder mit der Berufung in der Hauptsache, für die eine Frist von vier Wochen zur Verfügung steht, angefochten werden.