IO § 14 Abs 1
ABGB: § 1295 Abs 1, § 1323
Wenn der Anleger das Anlageprodukt ohne Fehlberatung nicht gekauft hätte, kann er vom Anlageberater als Schadenersatz Naturalrestitution durch Rückzahlung der Ankaufskosten Zug um Zug gegen Übertragung des Anlageprodukts verlangen.