NÖ FeuerwehrG 2015: § 27 Abs 3
AHG § 1
Wer die Inanspruchnahme seines Eigentums bei einem Feuerwehreinsatz zur Abwehr einer nicht ihn betreffen-
NÖ FeuerwehrG 2015: § 27 Abs 3
AHG § 1
Wer die Inanspruchnahme seines Eigentums bei einem Feuerwehreinsatz zur Abwehr einer nicht ihn betreffen-