ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304
Die FIS-Regel 5 für Hangaufwärtsfahren hat in einem echten Gegenverkehrsbereich der Skipiste, der für beide Fahrtrichtungen gedacht ist (hier: Verbindungsweg), keine Bedeutung. Aus den FIS-Regeln ist daher nicht ableitbar, dass der gegen die Steigung fahrende Pistenbenützer dort stets Nachrang gegenüber Entgegenkommenden hat.