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Vorrangregeln in Gegenverkehrsbereichen der Skipiste

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/406Zak 2018, 218 Heft 11 v. 13.7.2018

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304

Die FIS-Regel 5 für Hangaufwärtsfahren hat in einem echten Gegenverkehrsbereich der Skipiste, der für beide Fahrtrichtungen gedacht ist (hier: Verbindungsweg), keine Bedeutung. Aus den FIS-Regeln ist daher nicht ableitbar, dass der gegen die Steigung fahrende Pistenbenützer dort stets Nachrang gegenüber Entgegenkommenden hat.

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