EheG § 82 Abs 1
Ein Motorrad, das ein Ehegatte während der Ehe aus nichtehelichen Mitteln (hier: einer Erbschaft) angeschafft und dem anderen Ehegatten zum alleinigen Gebrauch geschenkt hat, zählt nicht zur Aufteilungsmasse, weil es sich mangels Widmung zur gemeinsamen Verwendung nicht um eheliches Gebrauchsvermögen handelt.