In dem vom OGH (8 Ob 88/16y = Zak 2017/215, 123) eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren C-191/17 , Bundesarbeiterkammer/ING-DiBa liegen die Schlussanträge des Generalanwalts vor. Er gelangte zum Schluss, dass ein Online-Sparkonto, bei dem sämtliche ein- und ausgehenden Überweisungen über ein Girokonto des Kunden (Referenzkonto) laufen müssen, kein Zahlungskonto iSd Art 4 Nr 14 Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG ist.