vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Inhaltskontrolle der Nachrangklausel eines qualifizierten Nachrangdarlehens

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/677Zak 2017, 394 Heft 20 v. 10.11.2017

ABGB: § 879 Abs 3

KSchG: § 6 Abs 1 Z 1, § 28

Die Nachrangabrede eines qualifizierten Nachrangdarlehens (Verpflichtung des Darlehensgebers, Forderungen nicht geltend zu machen, solange und soweit dies zur Insolvenz des Darlehensnehmers führen würde) unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB, weil sie den Kern der Hauptleistungspflichten betrifft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte