In der Rs 28.475/12, Ratzenböck und Seydl v Österreich sah der EGMR im Ausschluss verschiedengeschlechtlicher Paare von der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft keinen Verstoß gegen Art 14 iVm Art 8 EMRK. Auch der VfGH hatte in B 1405/10 = Zak 2011/782, 415 keine verfassungsrechtlichen Bedenken.