EO: §§ 87, 133
ABGB: §§ 603, 608
Wie eine verbücherte Nacherbschaft verhindert ein im Grundbuch angemerktes Besitznachfolgerecht die Begründung eines exekutiven Pfandrechts an der Liegenschaft und deren Zwangsversteigerung ohne Zustimmung des Nachfolgeberechtigten.