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Internationale Zuständigkeit beim Versendungskauf, Tiere als bewegliche Sachen

RechtsprechungInternationalBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/621Zak 2017, 359 Heft 18 v. 10.10.2017

EuGVVO 2001: Art 5 Nr 1

Im Fall eines Versendungskaufs ist für den Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO 2001 (= Art 7 Nr 1 lit b EuGVVO 2012) der Ort, an dem der Käufer die Ware körperlich übernommen hat, maßgeblich, sofern nicht den vertraglichen Regelungen ohne Bezugnahme auf das anwendbare materielle Recht ein anderer Lieferort zu entnehmen ist.

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