EO: § 54c
EuGVVO 2001: Art 38 Abs 1
Der Rechtsbehelf des Einspruchs gegen die Bewilligung einer Exekution im vereinfachten Bewilligungsverfahren steht auch für die Einwendung zur Verfügung, dass kein tauglicher Exekutionstitel vorliegt, weil die erforderliche Vollstreckbarerklärung des ausländischen Titels im Inland fehlt.