MRG: § 12a Abs 3
Ob dem Vermieter nach Änderungen in der Mietergesellschaft ein Mietzinsanhebungsrecht gem § 12a Abs 3 MRG zusteht, ist nach der Machtwechseltheorie zu prüfen.
In der Mieter-OG, die ein reines Familienunternehmen ist, übernahmen die Minderheitsgesellschafter, die schon bisher allein geschäftsführungs- und vertretungsbefugt waren, nach dem Tod des Mehrheitsgesellschafters dessen Anteile, wobei keiner von ihnen die Anteilsmehrheit erlangt hat. Die Auffassung, dass bei dieser Sachlage mangels Machtwechsels kein Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a Abs 3 MRG besteht, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).