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Mindestdauer eines Fitnessstudiovertrags - 12 Monate zulässig, 24 Monate zu lang

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/536Zak 2017, 316 Heft 16 v. 9.9.2017

KSchG: § 6 Abs 1 Z 1, § 28 Abs 2

Eine Bindung des Verbrauchers an einen Fitnessstudiovertrag auf die Dauer von 24 Monaten verstößt auch unter Bedachtnahme auf die Investitionen des Betreibers in moderne Fitnessgeräte gegen § 6 Abs 1 Z 1 KSchG. Eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten lässt sich mit dem günstigen Tarif rechtfertigen (hier: ca 6 € pro Monat bzw 312 € pro Jahr).

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