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Kostenvorschuss für Sachverständigengebühren - Rechtsmittel

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/242Zak 2016, 123 Heft 7 v. 26.4.2016

Ein Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren kann nach Ansicht des LGZ Graz (4 R 176/15d) dem Grunde nach weder im streitigen Verfahren noch im Außerstreitverfahren mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Ein Rekurs, mit dem eine Partei eines Erbrechtsverfahrens einwendet, dass nicht sie Beweisführerin ist und der Kostenvorschuss dem Gegner auferlegt werden sollte, sei daher als unzulässig zurückzuweisen.

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