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Verfahrenshilfe für Rechtsmittelgebühren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/241Zak 2016, 123 Heft 7 v. 26.4.2016

Ein Verfahrenshilfeantrag iSd § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO auf einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Rechtsmittelgebühren muss nach Auffassung des OGH (19 Ob 1/15h) spätestens mit dem Rechtsmittel eingebracht werden. Ansonsten sei er zurückzuweisen.

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