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Rechtsanwalt darf sich nicht auf Ankündigung des Gegnervertreters verlassen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/679Zak 2016, 357 Heft 18 v. 11.10.2016

ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1299, 1304, 1323, 1324

RAO: § 9 Abs 1

Ein Rechtsanwalt, der vom Verpflichteten beauftragt worden ist, nach Zahlung der Schuld für die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens zu sorgen, darf sich nicht auf die Ankündigung eines Einstellungsantrags durch den Betreibendenvertreter verlassen, sondern hat dessen rechtzeitiges Einlangen bei Gericht zu überwachen.

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