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Keine Haftung für Schockschäden aufgrund der Tötung eines Tiers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/680Zak 2016, 357 Heft 18 v. 11.10.2016

ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1325, 1331, 1332a

Eine Haftung des Schädigers für Schockschäden aufgrund der Tötung eines Tiers stößt auf begründete Einwände und wurde vom OGH noch nie vertreten. Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der entsprechenden Schadenersatzklage eines Minderjährigen kann daher mangels Erfolgsaussichten abgelehnt werden (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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