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Kein Einwendungsausschluss wegen Säumnis nach Zustellung durch Hausanschlag

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/678Zak 2016, 357 Heft 18 v. 11.10.2016

AußStrG: § 17

WEG: § 52 Abs 2 Z 4

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren kann die Säumnisfolge des § 17 AußStrG nur gegenüber Parteien eintreten, denen die Aufforderung zur Äußerung individuell zugestellt worden ist. Dass § 52 Abs 2 Z 4 WEG an sich die Zustellung an mehr als sechs Wohnungseigentümer durch Hausanschlag zulässt, kann daran nichts ändern.

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