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Kein Kontaktrecht aufgrund der vehementen Ablehnung durch das 12-jährige Kind

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/666Zak 2016, 353 Heft 18 v. 11.10.2016

ABGB: §§ 138, 187

In Hinblick auf das Kindeswohl erscheint es vertretbar, dem getrennt lebenden Vater kein (unbegleitetes) Kontaktrecht einzuräumen, wenn das mittlerweile 12-jährige Kind klar und vehement seine Ablehnung äußert und daran schon begleitete Kontaktversuche gescheitert sind. Dass das Kind von der obsorgeberechtigten Mutter beeinflusst ist, kann daran nichts ändern (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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