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Zurückziehung des Verfahrenshilfeantrags durch den Sachwalter nicht genehmigungsbedürftig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/667Zak 2016, 353 Heft 18 v. 11.10.2016

ABGB: § 275 Abs 2

ZPO: §§ 63, 464 Abs 3

Die Zurückziehung des Verfahrenshilfeantrags durch den Sachwalter in einem Passivprozess (hier: zur Ausführung eines Rechtsmittels) bedarf keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

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