ABGB: § 275 Abs 2
ZPO: §§ 63, 464 Abs 3
Die Zurückziehung des Verfahrenshilfeantrags durch den Sachwalter in einem Passivprozess (hier: zur Ausführung eines Rechtsmittels) bedarf keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.
ABGB: § 275 Abs 2
ZPO: §§ 63, 464 Abs 3
Die Zurückziehung des Verfahrenshilfeantrags durch den Sachwalter in einem Passivprozess (hier: zur Ausführung eines Rechtsmittels) bedarf keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.