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Übertragung der Obsorge für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/665Zak 2016, 353 Heft 18 v. 11.10.2016

ABGB: §§ 178, 270

AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3, § 5 Abs 2 Z 2

An dem Verfahren, in dem die Obsorge gem § 178 ABGB wegen Verhinderung beider Elternteile einer anderen Person oder dem Kinder- und Jugendhilfeträger übertragen werden soll, sind die Eltern als Parteien entweder persönlich oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen - durch einen Abwesenheitskurator zu beteiligen.

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