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Additive Beschlussfassung im Umlaufverfahren unzulässig

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/553Zak 2016, 295 Heft 15 v. 26.8.2016

WEG: §§ 24, 25 Abs 3

Das additive Beschlussfassungsverfahren nach § 25 Abs 3 WEG, bei dem der Verwalter den nicht teilnehmenden Wohnungseigentümern eine Äußerungsfrist setzt, um doch noch eine Mehrheit für oder gegen einen Beschlussgegenstand zu erreichen, steht nur nach einer ergebnislosen Abstimmung in einer Eigentümerversammlung zur Verfügung.

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