WEG: §§ 24, 25 Abs 3
Das additive Beschlussfassungsverfahren nach § 25 Abs 3 WEG, bei dem der Verwalter den nicht teilnehmenden Wohnungseigentümern eine Äußerungsfrist setzt, um doch noch eine Mehrheit für oder gegen einen Beschlussgegenstand zu erreichen, steht nur nach einer ergebnislosen Abstimmung in einer Eigentümerversammlung zur Verfügung.