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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Schäden durch umgestürzten Baukran

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/547Zak 2016, 294 Heft 15 v. 26.8.2016

ABGB: § 364a

Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch für grobkörperliche Einwirkungen bestehen.

Wenn durch behördlich genehmigte Bau- oder Abrissarbeiten auf einer Liegenschaft betriebstypische Schäden an einem Nachbargrundstück entstehen, kann der betroffene Nachbar einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 364a ABGB geltend machen. Unter betriebstypischen Schäden sind alle adäquat verursachten - dh nicht auf eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen zurückzuführenden - Folgen zu verstehen.

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