ABGB: §§ 442, 829
Miteigentumsanteile an einem Weggrundstück, die realrechtlich mit dem Eigentum an Nachbarliegenschaften verbunden sind, können ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer nicht selbstständig (dh ohne das verknüpfte Liegenschaftseigentum) veräußert werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Veräußerung an einen anderen Miteigentümer erfolgt.