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ErbRÄG 2015 - Die Schenkung auf den Todesfall

ThemaUniv.-Ass. Mag. Béatrice BlümelZak 2016/494Zak 2016, 264 Heft 14 v. 2.8.2016

Die unentgeltliche Zuwendung einer Sache auf den Todesfall kann entweder durch ein Vermächtnis oder eine Schenkung auf den Todesfall erfolgen. Durch das ErbRÄG 2015 wurde Letztere neu geregelt: Ihre bisherige Grundlage in § 956 ABGB aF ist entfallen, die einschlägigen Regeln finden sich nun in § 603 ABGB nF.

1. Rechtsnatur

Überraschend kommt die Abkehr von der bisher hA11Vgl Fischer-Czermak, Mehrseitige Planung der Nachfolge von Todes wegen, in Gruber/Kalss/Müller/Schauer, Erbrecht und Vermögensnachfolge (2010) § 20 Rz 12 mwN. zur Rechtsnatur der Schenkung auf den Todesfall:

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