Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) wurde das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten (§ 748 ABGB) eingeführt. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die neue Bestimmung bieten und die damit einhergehenden Auswirkungen für weitere erbberechtigte Personen skizzieren.