MRG: § 16 Abs 8
Die dreijährige Präklusivfrist für die Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung beginnt nicht erst mit Übergabe des Mietobjekts, sondern bereits mit Mietvertragsabschluss zu laufen.
OGH 14. 6. 2016, 5 Ob 90/16w
MRG: § 16 Abs 8
Die dreijährige Präklusivfrist für die Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung beginnt nicht erst mit Übergabe des Mietobjekts, sondern bereits mit Mietvertragsabschluss zu laufen.
OGH 14. 6. 2016, 5 Ob 90/16w