ABGB: § 1295 Abs 1
Zu den vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten des Telekomunternehmens zählen die Einrichtung eines laufenden Gebührenmonitorings und die umgehende Warnung des Kunden im Fall von Auffälligkeiten, die auf eine missbräuchliche Nutzung des Telefonanschlusses nach einem Hackerangriff auf seine Telefonanlage hinweisen.