ABGB: §§ 1002, 1425
Dass die Bedingungen für die Auszahlung der Treugelder von den Parteien nach längerer Zeit immer noch nicht erfüllt wurden und ein Ende nicht absehbar ist, berechtigt den Treuhänder nicht zum gerichtlichen Erlag.
ABGB: §§ 1002, 1425
Dass die Bedingungen für die Auszahlung der Treugelder von den Parteien nach längerer Zeit immer noch nicht erfüllt wurden und ein Ende nicht absehbar ist, berechtigt den Treuhänder nicht zum gerichtlichen Erlag.