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Kleingarten - Eintritt von Angehörigen in das Pachtverhältnis nach dem Tod des Pächters

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/470Zak 2016, 255 Heft 13 v. 19.7.2016

KlGG: §§ 2, 15, 18

ABGB: §§ 863, 886

§ 15 KlGG regelt das Eintrittsrecht von Angehörigen in den Unterpachtvertrag oder (iVm § 18 KlGG) Einzelpachtvertrag nach dem Tod des Pächters. Der Eintritt muss nach dieser Bestimmung schriftlich erfolgen. Der Zweck dieses Formgebots liegt aber nur darin, Klarheit zu schaffen, ob jemand und wer die Rechtsnachfolge antritt. Solange dieser Zweck erfüllt ist, kann die Eintrittserklärung auch mündlich oder konkludent abgegeben werden.

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