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Keine Unzumutbarkeit der Verbesserung durch den Übergeber selbst bei besonders groben Mängeln

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/469Zak 2016, 255 Heft 13 v. 19.7.2016

ABGB: § 932 Abs 4

Ob die Mängelbehebung durch den Übergeber wegen Vertrauensverlustes unzumutbar ist und der Übernehmer ihm deshalb keine zweite Chance zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung einräumen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Selbst besonders grobe Mängel einer Werkleistung begründen nicht von vornherein Unzumutbarkeit.

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