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Keine besondere Warnpflicht des Arztes hinsichtlich der Behandlungskosten

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/466Zak 2016, 253 Heft 13 v. 19.7.2016

ABGB: §§ 871, 1152

Die ärztliche Aufklärungspflicht beschränkt sich auf medizinische Belange. Hinsichtlich der Behandlungskosten treffen den Arzt keine besonderen Aufklärungs- oder Warnpflichten.

Der Betreiber einer Privatkrankenanstalt ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der vom (deutschen) Patienten behauptete Privatversicherungsschutz tatsächlich besteht oder es sich bei der angeführten Versicherung

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