ABGB: § 879 Abs 1, § 907a
Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG : Art 3 Abs 3
Eine Vertragsklausel in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Liegenschaftskaufvertrag, nach welcher der Verkäufer - unbeschadet seines Rücktrittsrechts - vorab über einen Zeitraum von maximal sieben Monaten auf Verzugszinsen für den Kaufpreis verzichtet, ist auch unter Berücksichtigung der (hier noch maßgeblichen) alten Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG nicht wegen Sittenwidrigkeit nichtig.