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Keine Anfechtung des Einantwortungsbeschlusses durch einen Vermächtnisnehmer

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/465Zak 2016, 253 Heft 13 v. 19.7.2016

AußStrG: §§ 2, 45, 177

Ein Vermächtnisnehmer ist nicht legitimiert, den Einantwortungsbeschluss mit Rekurs anzufechten. Er hat auch kein Recht auf Zustellung des Einantwortungsbeschlusses.

OGH 25. 5. 2016, 2 Ob 86/16k

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