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Entbindung des Testamentsvollstreckers von Verwaltungsagenden durch die Erben

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/198Zak 2015, 115 Heft 6 v. 1.4.2015

ABGB: § 816

Verwaltungsaufgaben, die ihm der Erblasser zugedacht hat, können dem Testamentsvollstrecker durch gemeinsame Entscheidung der Erben jederzeit entzogen werden. Zumindest gilt dies dann, wenn der Erblasser eine Verwaltung des Nachlasses durch die Erben selbst nicht deutlich ausgeschlossen hat.

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